Kinder und Jugendliche sind aktuell in besonderer Weise von der Corona-Krise betroffen. Um die Menschenrechte aller zu wahren, dürfen Menschen nicht als homogene Gruppe verstanden und pauschale Maßnahmen ergriffen werden; vielmehr ist eine diskriminierungsfreie Differenzierung bei allen Regelungen und Entscheidungen zu garantieren. Das gilt in gleichem Maße, wenn es um Maßnahmen geht, die die Rechte von Kindern betreffen. Bund, Länder und Kommunen müssen gemäß Artikel 4 UN-KRK alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen umfassend zu verwirklichen und zu schützen; dazu gehört auch die Sorge um die psychische Gesundheit.