Online-Wegweiser zur Geburtsurkunde für Eltern ohne Papiere
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Pressemitteilung
Berlin. Nach Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist jedes Kind unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen. Daraus folgt das Recht auf eine Geburtsurkunde. „Die Geburtsurkunde ist das zentrale Dokument, das die Existenz eines Menschen belegt. Trotz der klaren Rechtslage erhalten viele in Deutschland geborene Kinder keine Geburtsurkunde, sondern lediglich einen beglaubigten Registerausdruck“, erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Dies betrifft insbesondere Neugeborene von geflüchteten Eltern, die ihre Identität nicht nachweisen können.“ Das Fehlen von Papieren der Eltern dürfe sich nicht negativ auf den Zugang zum Recht der Kinder auswirken, so Kittel weiter. „Aus Interviews mit betroffenen Eltern wissen wir, dass sie nur wenig über die zuständigen Ämter und Abläufe rund um die Anmeldung einer Geburt wissen. Mit dem Online-Wegweiser für Eltern schließen wir diese Lücke.“
Der Online-Wegweiser für Eltern ist über das Handy und den Computer aufrufbar und erläutert anhand von 11 Grafiken, Audios und Texten die einzelnen Stationen auf dem Weg zur Geburtsurkunde. Mit wenigen Klicks können Eltern in den Sprachen Deutsch, Englisch und Arabisch hören oder lesen, was sie tun müssen, nachdem ihr Kind auf die Welt gekommen ist, oder was es für Möglichkeiten gibt, wenn sie als Eltern keine Personaldokumente besitzen.
Der Wegweiser gehört zur Website recht-auf-geburtsurkunde.de, die über die kinder- und menschenrechtlichen Vorgaben zur Geburtenregistrierung informiert. Die Website ist in Kürze auch auf Arabisch aufrufbar und enthält demnächst auch ein FAQ in Einfacher Sprache.
Website und Wegweiser entstanden mit finanzieller Unterstützung der CMS-Stiftung im Projekt „Papiere von Anfang an!“.
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