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Nationaler Aktionsplan Wohnungslosigkeit: Betroffene beteiligen, ambitionierte Maßnahmen verabschieden

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· Pressemitteilung

Berlin. Anlässlich der vom Bundesbauministerium initiierten Zukunftskonferenz am 19./20. Juni, fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundesregierung auf, einen ambitionierten Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit vorzulegen und wohnungslose Menschen umfassend einzubinden.

„Die Zahl wohnungsloser Menschen in Deutschland ist hoch und die Betroffenen sind massiv in ihren Rechten – etwa dem Recht auf Wohnen, auf Gesundheit oder auf Schutz vor Gewalt – eingeschränkt: Sie leben auf der Straße oder in Notunterkünften, sie werden aus dem öffentlichen Raum verdrängt, nicht ausreichend gesundheitlich versorgt und haben wenig Chancen, wieder eine Wohnung zu finden. Deshalb ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen nötig, um diese Situation grundlegend zu ändern“, erklärt Claudia Engelmann, Stellvertretende Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung des Positionspapiers “Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden. Empfehlungen für einen an den Menschenrechten ausgerichteten Nationalen Aktionsplan“.

Es sei sehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag aufgreift, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, so Engelmann. „Der geplante Nationale Aktionsplan muss sich an den menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands ausrichten.“ Der Erfolg des NAP hänge maßgeblich von den beteiligten Akteuren, von Prozessen und der Zielgenauigkeit der Maßnahmen ab, betont das Positionspapier des Instituts.

„Wir brauchen einen ambitionierten Nationalen Aktionsplan, an dem sich Bund, Länder und Kommunen beteiligen. Ambitioniert bedeutet: Es müssen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um die Maßnahmen umzusetzen. Ein an den Menschenrechten ausgerichteter Nationaler Aktionsplan heißt auch: Wohnungslose Menschen müssen als Expertinnen und Experten in eigener Sache eingebunden werden – in alle Schritte, vom steuernden Lenkungskreis, über die Erstellung des Aktionsplans bis zu seiner Evaluation“, so Engelmann.

Das Institut empfiehlt, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausweitung des Mieterschutzes vorzuziehen. „Das Bundesjustizministerium hat bisher keinen Gesetzesentwurf vorgelegt. Hier sollte es schnell vorangehen, denn dieses Vorhaben kann nicht bis zur Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Ende 2023 warten“, so Engelmann. Auch die vereinbarte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu obdachlosen EU-Bürgerinnen und -Bürgern sei bisher von der Bundesregierung nicht eingerichtet worden. In Anbetracht der katastrophalen Lebenssituation dieser Menschen sei dies mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands nicht vereinbar.

Laut Wohnungslosenbericht der Bundesregierung waren in Deutschland mit Stand Januar 2022 rund 263.000 Menschen ohne Wohnung, davon lebten circa 178.000 in Notunterkünften, 49.300 bei Freunden oder Bekannten und 37.400 auf der Straße.

Am 19./20. Juni findet die vom Bundesbauministerium initiierte Zukunftskonferenz statt. Sie bildet den Auftakt für die Erarbeitung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Nationalen Aktionsplans. An der Konferenz sind Vertreterinnen und Vertreter der Bundesressorts, der Ministerien der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Zivilgesellschaft beteiligt. Der Aktionsplan soll Ende 2023 verabschiedet werden.

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