Wenn Menschen keine Möglichkeit haben, irgendwo unterzukommen und nicht auf der Straße lebe wollen, besteht eine Unterbringungsverpflichtung der Kommunen. Diese sogenannte ordnungsrechtliche Unterbringung betrifft mutmaßlich deutlich über 100.000 Menschen in Deutschland. Sie ist dabei längst keine Notlösung mehr – die Menschen leben dort überwiegend mehrere Monate und Jahre, teils unter menschenunwürdigen Bedingungen. Stellt man die menschenrechtlichen Verpflichtungen des Staates den tatsächlichen Zuständen in der ordnungsrechtlichen Unterbringung gegenüber, wird deutlich: In vielen Unterkünften sind die Grund- und Menschenrechte der Betroffenen – etwa das Recht auf Wohnen, das Recht auf Schutz vor Gewalt oder das Recht auf Familienleben – nicht gewährleistet.
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