Die Bundesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden. Der geplante Nationale Aktionsplan (NAP) verdeutlicht einen Bewusstseinswandel: Die Vermeidung und Überwindung von Wohnungslosigkeit ist eine Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam angeht. Der NAP sollte sich eng an den menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands orientieren. Die Position enthält Empfehlungen zu Akteuren, Prozessen und ausgewähltem Inhalt.