Künstliche Intelligenz und Digitalisierung halten auch Einzug in die Pflege älterer Menschen. Sowohl in Altenheimen als auch Zuhause können computergesteuerte Assistenzsysteme ältere Menschen vielseitig unterstützen. Was sind die Chancen und Risiken einer digitalisierten Pflege und welche Menschenrechte sind betroffen, wenn Roboter immer mehr Aufgaben übernehmen?
Ein Interview mit Claudia Mahler, wissenschaftliche Mitarbeiterin und Expertin für die Rechte Älterer.
Frau Mahler, die Menschen werden immer älter – gleichzeitig haben wir heute einen Mangel an Fachkräften in der Altenpflege. Da ist es nur verständlich, wenn Pflegeheime Roboter zur Entlastung des Personals einsetzen wollen. Was ist menschenrechtlich von Robotik in der Pflege zu halten?
Claudia Mahler: Noch ist der Einsatz von Robotern Zukunftsmusik. Dennoch kann künstliche Intelligenz in der Betreuung und Pflege älterer Menschen sehr unterschiedliche Bereiche betreffen. Roboter könnten bei pflegerischen Leistungen, etwa beim morgendlichen Waschen unterstützen. Weiter können sie Essen ausgeben oder Medikamente verteilen – das würde ich dem Bereich Unterstützung des Personals zuordnen – und schließlich übernehmen sie soziale Aufgaben: Roboter kommunizieren mit den Bewohner_innen, singen Lieder oder laden als künstliche Pelztiere zum Streicheln und Kuscheln ein. Für jeden Bereich stellt sich die Frage: Was ist der Wille des älteren Menschen? Ist er damit einverstanden, von einem Roboter unterstützt zu werden? Nur wenn eine Person zustimmt – ihr freier Wille also berücksichtigt wird – werden auch ihre Würde und ihre Rechte gewahrt: Dazu gehören zum Beispiel das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Nicht-Diskriminierung. Wichtig ist darüber hinaus: Es darf nie darum gehen, dass Roboter die Pflege übernehmen. Sie haben eine unterstützende Funktion, die mit den älteren Menschen individuell abgesprochen werden muss. Ist dies gewährleistet, spricht nichts gegen ihren Einsatz.
Mit der Hilfe von Kameras, Mikrofonen und Sensoren kann aufgezeichnet werden, ob ein_e Altenheim-Bewohner_in die Tabletten regelmäßig nimmt, Körperfunktionen kontrollieren oder nachts den Schlaf überwachen. Wo sehen Sie hier menschenrechtliche Problemlagen?
Mahler: Hier geht es um eine Abwägung zwischen Schutz und Freiheit. Wenn Gesundheitsdaten gesammelt und gespeichert werden, müssen die Verantwortlichen entsprechende Vorkehrungen treffen, um diese sensiblen Daten zu schützen. Zudem muss das Recht auf Privatsphäre, wie es in Artikel 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte beschrieben wird, gewahrt sein. Auch bei Roboter-Einsätzen zur Datenerfassung gilt, dass die betroffene Person die Überwachung verstehen und einwilligen muss. Selbst bei dementen älteren Menschen muss alles versucht werden, ihren freien Willen zu erfahren und zu wahren. Sonst ist eine solche digitale Überwachung menschenrechtlich und ethisch nicht zu verantworten. Der Zwiespalt zwischen Schutz und dem Willen der Betroffenen ist bei vielen pflegerischen Tätigkeiten gegeben, etwa auch im Bereich der Fixierungen.
Roboter könnten auch eingesetzt werden, um Senior_innen zu Hause zu unterstützen. Eigentlich ist das doch eine gute Lösung, damit ältere Menschen länger in den vier Wänden wohnen können.
Mahler: Hilft ein Roboter einem älteren Mensch dabei, den Alltag zu bewältigen, ist das sicher erstmal positiv. Allerdings stellt sich da gleich die Frage, wer sich diese Art von Unterstützung leisten kann – die Kosten für einen Roboter liegen im hohen fünfstelligen Bereich. Der gleichberechtigte Zugang für alle – zum Beispiel über die Heilmittelverordnung – müsste also sichergestellt sein. Davon sind wir hierzulande noch weit entfernt. Was indes schon heute von vielen Senior_innen genutzt wird, sind digitale Notrufsysteme, zum Beispiel in der Form eines Armbands mit einem integrierten Notfallknopf, der bei einem Sturz einen Krankendienst alarmiert. Auch viele so genannte Smart-Home-Funktionen, die derzeit entwickelt werden, sind für ältere Menschen interessant, zum Beispiel Kühlschränke, die Bescheid geben, wenn die Vorräte zur Neige gehen und die Bestellung direkt in Auftrag geben können.
Beim Einsatz von künstlicher Intelligenz im häuslichen Bereich gilt es abzuwägen zwischen dem Menschenrecht auf Wohnen und dem Menschenrecht auf ein Leben in der Gemeinschaft. In anderen Worten: Die Unterstützung digitaler Systeme oder zukünftig eines Roboters darf nicht dazu führen, dass die soziale Isolation eines älteren Menschen zunimmt, weil er zu Hause vereinsamt. Ähnliches gilt für die Selbständigkeit: Wenn etwa das digitale Unterstützungssystem zu viele Aufgaben übernimmt, könnte das der Selbständigkeit und der Eigenverantwortung und damit letztlich der Würde eines älteren Menschen zuwiderlaufen.
Was braucht es, um künstliche Intelligenz in der Pflege verantwortungsvoll und im Sinne der Menschenrechte einzusetzen?
Mahler: Wir stehen an einem Punkt, wo wir die Diskussion mit allen Beteiligten vertiefen müssen. Pflegekräfte und Leitungspersonal, Menschenrechtsexpert_innen, Politiker_innen – sie alle sollten gemeinsam überlegen, wie der Einsatz von künstlicher Intelligenz menschenrechtlich gerahmt werden kann. Bislang wird das Thema eher in Fachkreisen diskutiert, losgelöst von menschenrechtlichen Aspekten. Dabei haben wir unter anderem mit der UN-Behindertenrechtskonvention und mit den beiden Pakten, also dem Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte, gute Instrumente, die Menschenrechte verbindlich regeln und auch für ältere Menschen anwendbar sind. Wichtig ist auch, Künstliche Intelligenz und Menschenrechte in die Aus- und Weiterbildung von Pflegekräften zu tragen.
Wir stehen am Anfang einer Entwicklung und sollten das Themenfeld in eine breite Öffentlichkeit bringen; denn es geht auch darum, die Gesellschaft zu informieren und zu sensibilisieren. Letztlich sollte sich jeder Mensch die zentrale Frage stellen: Wie möchte er seinen Lebensabend gestalten? Das sollte jede_r für sich selbst beantworten können. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz steht und fällt mit dem freien Willen eines jeden Menschen. Und ich betone es nochmals: Künstliche Intelligenz ist in der Pflege kein Ersatz menschlicher Arbeitskraft. Vielmehr geht es um ein Miteinander von Mensch und Maschine.
Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die Arbeitsschwerpunkte des Instituts im Jahr 2023, informiert über seine Aufgaben, gibt einen Überblick über Zahlen, Projekte, Veranstaltungen, Publikationen und enthält Informationen über Service-Angebote.
Darin…
The Strategy 2024-2028 presents the tasks that the Institute will prioritise in the coming years in accordance with its mandate to promote and protect human rights in and through Germany:
Task 1: Advocating for the equality of all people and strengthening…
Die Situation Älterer ist abhängig von ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage, der Familiensituation, dem Bildungsgrad und dem Wohnumfeld. Dementsprechend unterscheiden sich die menschenrechtlichen Gefährdungslagen.
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