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Landesverfassung ernst nehmen – Hessen sollte Vorreiterrolle in Sachen Kinder- und Jugendrechte weiter ausbauen

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· Pressemitteilung

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt, dass die neue Hessische Landesregierung die Erkenntnisse aus der ersten Arbeitsphase des Kinder- und Jugendrechtemonitorings für Hessen umsetzen will und sich vorgenommen hat, Kinder und Jugendliche zu befähigen, sich für ihre Rechte einzusetzen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD für die 21. Legislaturperiode in Hessen (2024-2029) ist dies unter der Überschrift „Kinderrechte“ festgehalten.

„Wir hoffen, dass die Koalition ihre Absicht, Kinder und Jugendliche zu stärken, nicht ohne gute unterstützende Strukturen umsetzt   – wie das Amt einer*eines Kinderrechtebeauftragten der Landesregierung“, erklärte Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Hessen hat bereits in den Neunzigerjahren mit der Einrichtung einer Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendbeteiligung einen Verbund zur Stärkung des Rechts auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geschaffen. Vor über 25 Jahren entstand zudem der Landesheimrat als Interessensvertretung von jungen Menschen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe. 2018 hat Hessen als erstes Bundesland alle vier Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention in seiner Landesverfassung verankert und damit die Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen in Hessen klar gestärkt. 2017 wurde das Amt einer*eines Landesbeauftragten für Kinder- und Jugendrechte eingerichtet, seit Oktober 2020 trat die erste hauptamtliche Kinderrechtebeauftragte ihr Amt an. Die Kinderrechtebeauftragte ist zuständig für das Ländermonitoring zu Kinder- und Jugendrechten in Hessen.

„Hessen ist bisher das einzige Bundesland, das nahezu alle von den Vereinten Nationen empfohlenen Strukturen zur Stärkung der Kinderrechte vorweisen kann. Diese Vorreiterrolle sollte die neue Regierung weiter ausbauen“, so Kittel weiter.

Das Institut hat 2021 in einem Multi-Stakeholder-Prozess das Kinder- und Jugendrechtemonitoring für Hessen konzipiert, im Zeitraum 2022-2023 die erste Arbeitsphase des Monitorings durchgeführt und im August 2023 die Erkenntnisse sowie entsprechende Empfehlungen dieser Arbeitsphase an die Landesregierung veröffentlicht.

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