Die Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat im Oktober 2019 einen Referentenentwurf für ein reformiertes Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) vorgelegt.
Dass das LGBG künftig eine menschenrechtsbasierte Grundausrichtung haben soll, begrüßt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ausdrücklich. Dieser Wandel ist unter anderem daran zu erkennen, dass im Gesetz ein neues Verständnis von Behinderung formuliert wurde. Darüber hinaus zeigt sich die Ausrichtung des Gesetzes an der UN-BRK in Neuerungen wie zum Beispiel der Verankerung eines Anspruchs auf angemessene Vorkehrungen, dem erweiterten Verständnis von Barrierefreiheit, der Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit sowie dem Ausbau der Partizipation von Menschen mit Behinderungen durch die Stärkung von Strukturen.
Mit der Neufassung des LGBG bietet sich außerdem die Gelegenheit zur Einführung von weiteren institutionellen Neuerungen. Diese Chance sollte genutzt werden.
Insbesondere in drei Aspekten empfehlen wir eine Ergänzung des Gesetzesentwurfs:
Es sollte eine Schlichtungsstelle als niedrigschwelliges Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten wegen Verstößen gegen das LGBG geschaffen werden
Um Organisationen von Menschen mit Behinderungen bei der Wahrnehmung ihrer Mitgestaltungsmöglichkeiten in landesspezifischen oder bezirklichen Angelegenheiten besser zu unterstützen, sollte ein Partizipationsfonds eingerichtet werden.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt, dass ihre Umsetzung in den Bundesländern, also auch dem Land Berlin, durch eine unabhängige Stelle überwacht wird. Die Neufassung des LGBG bietet die Möglichkeit, diese Verpflichtung gesetzlich zu verankern.
Neben dem LGBG will die Berliner Landesregierung im Rahmen eines sogenannten Artikelgesetzes auch zwei weitere Gesetze an die Vorgaben der UN-BRK anpassen: die Berliner Schulkommunikationsverordnung und das Denkmalschutzgesetz.
Wichtig ist aus Sicht der Monitoring-Stelle, dass in dem nun anstehenden formellen Gesetzgebungsverfahren Menschen mit Behinderungen wirksam partizipieren können. Sie und ihre Organisationen sollten nicht nur einmalig angehört, sondern in den gesamten Prozess der Entscheidungsfindung bis zur Verabschiedung des Gesetzes und auch bei dessen Umsetzung einbezogen werden. Ihren Ansichten ist gebührendes Gewicht zu verleihen.
Der Arbeitsentwurf für das reformierte Landesgleichberechtigungsgesetz war im November 2017 auf einem Fachtag diskutiert worden.
In dieser Dokumentation geht es darum:
Eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen hat Deutschland geprüft.
Das Thema der Prüfung war:
Achtet Deutschland genug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen?
Die Monitoring-Stelle hat die Ergebnisse der…
Ergebnisdokumentation einer Konferenz zur Staatenprüfung Deutschlands 2023 mit Informationen zu den Ergebnissen der Staatenprüfung Deutschlands durch den UN-Fachausschuss im Jahr 2023 mit thematischem Fokus auf die Bereiche: Bildung, Arbeit, Wohnen,…
Menschen mit Behinderungen sind stärker von Diskriminierung betroffen und in ihren Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt als Menschen ohne Behinderungen.
Wir verwenden Cookies. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, die Website zu verbessern. Um unseren eigenen Ansprüchen beim Datenschutz gerecht zu werden, erfassen wir lediglich anonymisierte Nutzer*innendaten mit „Matomo“. Um unser Internetangebot für Sie ansprechender zu gestalten, binden wir außerdem externe Inhalte ein.