Landesgleichberechtigungs-Gesetz Berlin: Monitoring-Stelle begrüßt menschenrechtliche Ausrichtung des Referentenentwurfs
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Meldung
Die Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat im Oktober 2019 einen Referentenentwurf für ein reformiertes Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) vorgelegt.
Dass das LGBG künftig eine menschenrechtsbasierte Grundausrichtung haben soll, begrüßt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ausdrücklich. Dieser Wandel ist unter anderem daran zu erkennen, dass im Gesetz ein neues Verständnis von Behinderung formuliert wurde. Darüber hinaus zeigt sich die Ausrichtung des Gesetzes an der UN-BRK in Neuerungen wie zum Beispiel der Verankerung eines Anspruchs auf angemessene Vorkehrungen, dem erweiterten Verständnis von Barrierefreiheit, der Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit sowie dem Ausbau der Partizipation von Menschen mit Behinderungen durch die Stärkung von Strukturen.
Mit der Neufassung des LGBG bietet sich außerdem die Gelegenheit zur Einführung von weiteren institutionellen Neuerungen. Diese Chance sollte genutzt werden.
Insbesondere in drei Aspekten empfehlen wir eine Ergänzung des Gesetzesentwurfs:
Es sollte eine Schlichtungsstelle als niedrigschwelliges Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten wegen Verstößen gegen das LGBG geschaffen werden
Um Organisationen von Menschen mit Behinderungen bei der Wahrnehmung ihrer Mitgestaltungsmöglichkeiten in landesspezifischen oder bezirklichen Angelegenheiten besser zu unterstützen, sollte ein Partizipationsfonds eingerichtet werden.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt, dass ihre Umsetzung in den Bundesländern, also auch dem Land Berlin, durch eine unabhängige Stelle überwacht wird. Die Neufassung des LGBG bietet die Möglichkeit, diese Verpflichtung gesetzlich zu verankern.
Neben dem LGBG will die Berliner Landesregierung im Rahmen eines sogenannten Artikelgesetzes auch zwei weitere Gesetze an die Vorgaben der UN-BRK anpassen: die Berliner Schulkommunikationsverordnung und das Denkmalschutzgesetz.
Wichtig ist aus Sicht der Monitoring-Stelle, dass in dem nun anstehenden formellen Gesetzgebungsverfahren Menschen mit Behinderungen wirksam partizipieren können. Sie und ihre Organisationen sollten nicht nur einmalig angehört, sondern in den gesamten Prozess der Entscheidungsfindung bis zur Verabschiedung des Gesetzes und auch bei dessen Umsetzung einbezogen werden. Ihren Ansichten ist gebührendes Gewicht zu verleihen.
Der Arbeitsentwurf für das reformierte Landesgleichberechtigungsgesetz war im November 2017 auf einem Fachtag diskutiert worden.
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