Eine an der UN-BRK ausgerichtete Neufassung des LGBG hat erheblichen Einfluss auf das Leben und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Berlin. So enthält die Konvention in Artikel 1 den an der Wechselwirkung mit Barrieren orientierten sozialen Behinderungsbegriff. Das defizitorientierte, medizinische Verständnis von Behinderung wird dadurch überwunden. In Artikel 3 sind allgemeine Prinzipien, wie zum Beispiel Nichtdiskriminierung, Teilhabe und Zugänglichkeit verankert. Die allgemeinen Verpflichtungen der Vertragsstaaten, wie beispielsweise die Partizipation von Menschen mit Behinderungen, sind in Artikel 4 aufgeführt. Der vorliegende Referentenentwurf setzt viele Vorgaben der UN-BRK um und stärkt damit die Rechte von Menschen mit Behinderungen.