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Stellungnahme

Zu Artikel 1 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG)

des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 15.10.2019

Eine an der UN-BRK ausgerichtete Neufassung des LGBG hat erheblichen Einfluss auf das Leben und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Berlin. So enthält die Konvention in Artikel 1 den an der Wechselwirkung mit Barrieren orientierten sozialen Behinderungsbegriff. Das defizitorientierte, medizinische Verständnis von Behinderung wird dadurch überwunden. In Artikel 3 sind allgemeine Prinzipien, wie zum Beispiel Nichtdiskriminierung, Teilhabe und Zugänglichkeit verankert. Die allgemeinen Verpflichtungen der Vertragsstaaten, wie beispielsweise die Partizipation von Menschen mit Behinderungen, sind in Artikel 4 aufgeführt. Der vorliegende Referentenentwurf setzt viele Vorgaben der UN-BRK um und stärkt damit die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Nicht gedruckt erhältlich

Themen: Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 307 KB)
Seiten: 20
Erschienen: 01/2020

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