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Klimaanpassungsgesetz: Schutz der Menschen und ihrer Rechte muss maßgeblich sein

Deutschland muss seine Bevölkerung vor den Auswirkungen des Klimawandels schützen. © iStock/Marc Bruxelle

· Meldung

Die Folgen des Klimawandels sind auch in Deutschland zunehmend spürbar: Extremwetterereignisse wie Hitze, Dürren und Starkregen treten häufiger auf. Sie kosten Menschenleben, gefährden die menschliche Gesundheit und beschädigen Wohngebäude und die Infrastruktur.
Deutschland ist grund- und menschenrechtlich dazu verpflichtet, die auf seinem Territorium lebenden Menschen vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen. Dazu gehört auch, dass alle staatlichen Stellen die gegenwärtigen und zukünftigen Folgen des Klimawandels so angehen, dass die Rechte besonders betroffener Bevölkerungsgruppen wie etwa ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen geschützt werden.

Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am 08. November 2023 analysiert das Institut den aktuellen Entwurf für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz der Bundesregierung (BT-Drs. 20/8764). Bereits im Mai 2023 beteiligte sich das Institut an einer Verbändeanhörung mit einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) für ein solches Gesetz.

Anpassungspolitik muss menschenrechtlich gestaltet werden

Das Institut würdigt, dass der Gesetzentwurf einige seiner Empfehlungen für eine stärkere menschenrechtliche Ausrichtung des Gesetzes übernommen hat, etwa in Bezug auf die Klimaanpassungsstrategie: Deren „messbare Ziele“ müssen nach dem überarbeiteten Gesetzentwurf nun auch „hinreichend ambitioniert“ sein.
An anderen Stellen fällt der aktuelle Entwurf jedoch aus grund- und menschenrechtlicher Sicht hinter den Referentenentwurf von Anfang April 2023 zurück. Hier empfiehlt das Institut erneut Nachbesserungen: Bei der Klimarisikoanalyse sollte der Gesetzestext klare Kriterien festlegen, um die Folgen des Klimawandels zu bewerten. Besonders wichtig ist dabei die Einschätzung der Schwere, Unumkehrbarkeit und Wahrscheinlichkeit dieser (potenziellen) Auswirkungen auf die Grund- und Menschenrechte der gesamten Bevölkerung – mit besonderem Augenmerk auf die stärker vom Klimawandel betroffenen Bevölkerungsgruppen. Außerdem sollte stets ein wissenschaftsbasierter Expertenrat die Fortschritte bei den Zielen zur Anpassung an den Klimawandel prüfen müssen. Nach dem aktuellen Entwurf ist das Hinzuziehen von wissenschaftlichen Sachverständigen zwar möglich, aber nicht zwingend. Wenn die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden, sollten zudem umgehend Maßnahmen ergriffen werden, um die Situation zu verbessern. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass nur alle vier Jahre nachgesteuert werden muss.

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