Der Einsatz von Hunger als Kriegswaffe ist völkerrechtlich verboten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot gilt als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Reflexion diskutiert die Kriterien, nach denen globale Institutionen Nahrungsmittelunsicherheiten infolge bewaffneter Konflikte oder Naturkatastrophen bemessen. In der Praxis bestimmt die Einstufung einer Situation als Hungersnot darüber, ob humanitäre Hilfsgüter bereitgestellt werden oder nicht.