Die globale Politik gegen Hungersnöte und das Völkerrecht
Der Einsatz von Hunger als Kriegswaffe ist völkerrechtlich verboten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot gilt als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Reflexion diskutiert die Kriterien, nach denen globale Institutionen Nahrungsmittelunsicherheiten infolge bewaffneter Konflikte oder Naturkatastrophen bemessen. In der Praxis bestimmt die Einstufung einer Situation als Hungersnot darüber, ob humanitäre Hilfsgüter bereitgestellt werden oder nicht.
In dem Menschen-Rechts-Bericht geht es um die Zeit vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024. Der Bericht informiert über:
Geflüchtete Menschen
Menschen ohne Wohnung
Arbeit für Menschen mit Behinderungen
Wander-Arbeiter
Unternehmen
Dies ist der neunte Menschenrechtsbericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni…
Dies ist der neunte Menschenrechtsbericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni…
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