Die Folgen des Klimawandels sind auch in Deutschland zunehmend spürbar: Extremwetterereignisse wie Hitze, Dürren und Starkregen treten häufiger auf. Sie kosten Menschenleben, wirken sich negativ auf die menschliche Gesundheit aus und führen zu Schäden an Wohngebäuden und Infrastruktur. Deutschland ist grund- und menschenrechtlich dazu verpflichtet, die auf seinem Territorium lebenden Menschen vor den Konsequenzen des Klimawandels zu schützen. Dazu gehört, dass Deutschland die aktuellen und kommenden Auswirkungen des Klimawandels so angeht, dass die Rechte besonders betroffener Bevölkerungsgruppen geschützt werden
Anfang April veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) den Referentenentwurf für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz. Das Gesetz soll zu einer vorsorgenden, risikobasierten Anpassung an den Klimawandel in Deutschland beitragen. Es soll einen verbindlichen Rahmen schaffen für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes sowie die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und anderen Verwaltungsträgern in allen erforderlichen Handlungsfeldern. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Rahmen einer Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des BMUV eine Stellungnahme eingereicht.
Betroffene und benachteiligte Bevölkerungsgruppen in den Blick nehmen
Die Stellungnahme des Instituts würdigt und analysiert den Referentenentwurf und empfiehlt Nachbesserungen insbesondere mit Blick auf: die staatlichen menschenrechtlichen Schutzpflichten hinsichtlich der negativen Auswirkungen des Klimawandels, vor allem für bereits benachteiligte Bevölkerungsgruppen; die Prävention von negativen menschenrechtlichen Auswirkungen von Klimaanpassungsmaßnahmen durch Risiko- und Folgeabschätzungen; die sinnvolle Beteiligung von Bevölkerungsgruppen, die bereits benachteiligt und besonders vom Klimawandel betroffen sind, sowie von Bevölkerungsgruppen, die direkt von Anpassungsmaßnahmen betroffen sind.
Wie verhalten sich biologische Vielfalt, Maßnahmen zum Naturschutz und Menschenrechte zueinander? Der Text in englischer Sprache analysiert die neu entstehenden Zusammenhänge zwischen zwei bislang oftmals getrennten Rechtsgebieten: Den Rechtsregimen zum Schutz…
Der Einsatz von Hunger als Kriegswaffe ist völkerrechtlich verboten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot gilt als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Reflexion diskutiert die Kriterien, nach denen globale Institutionen…
Die Erderwärmung und die dadurch verursachten klimatischen Veränderungen bedrohen weltweit Gesundheit und Leben von Menschen. Der menschenrechtlich fundierte Anspruch auf Zugang zu Nahrung, Wasser, Wohnung und Bildung ist infrage gestellt.
Wir verwenden Cookies. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, die Website zu verbessern. Um unseren eigenen Ansprüchen beim Datenschutz gerecht zu werden, erfassen wir lediglich anonymisierte Nutzer*innendaten mit „Matomo“. Um unser Internetangebot für Sie ansprechender zu gestalten, binden wir außerdem externe Inhalte ein.