Maßnahmen müssen umfassend angelegt und ausreichend finanziert sein
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Pressemitteilung
Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in einer heute veröffentlichten Stellungnahme zum geplanten Maßnahmenpaket des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus gefordert, die Maßnahmen umfassend und langfristig anzulegen sowie auskömmlich zu finanzieren.
Das Institut schlägt eine Reihe von Maßnahmen in unterschiedlichen staatlichen und gesellschaftlichen Bereichen vor.
Umfassender Ansatz: In der Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus ist ein umfassender Ansatz erforderlich: das heißt, eine unabhängige, transparente und flächendeckende Forschung ist geboten. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats (ECRI) hat hierzu jüngst mit Nachdruck empfohlen, die polizeiliche Praxis des Racial Profiling zu untersuchen, mit dem Ziel, diese zu verhindern und beenden. Darüber hinaus ist es wichtig, sich nicht allein auf die Sicherheitsbehörden zu konzentrieren. Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus sollten auch im Schulwesen, im Hochschulwesen, in der Justiz, in Ausländerbehörden, in der Wissenschaft, in den Medien oder im Fußball untersucht werden.
Expertise der Zivilgesellschaft: Die Expertise und Erfahrungen der Zivilgesellschaft, insbesondere von Betroffenengruppen und -verbänden sollten bei der Konzeption, Überprüfung und Evaluation der Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus einbezogen werden. Dafür sind effektive Strukturen zu schaffen.
Bildung: Das grund- und menschenrechtliche Verbot rassistischer Diskriminierung sollte verstärkt im Bildungsbereich vermittelt werden, insbesondere auch in der Aus- und Fortbildung aller Personen, die Hoheitsgewalt ausüben und in ihrem Handeln rechtlich daran gebunden sind, wie etwa Angehörige von Polizei, Bundeswehr und des Justizvollzugs.
Beratungsangebote: Für Betroffene von rassistischer Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sollten flächendeckende Beratungsangebote eingerichtet werden sowie Beratungsangebote für Opfer rassistisch motivierter Straftaten, nicht nur im urbanen, sondern insbesondere auch im ländlichen Raum.
With this report the German Institute for Human Rights provides a written contribution in the context of the follow-up procedure of CERD concluding observations (COBs) on Germany by the Committee on the Elimination of Racial Discrimination during its 115th…
Case of Basu v. Germany (Application no. 215/19). Judgment date: 18 October 2022
On 18 October 2022, the European Court of Human Rights decided the case of Basu v. Germany and found that the applicant’s rights to privacy and non-discrimination had been…
Der Kampf gegen Rassismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen ist ein Kernanliegen der Menschenrechte. Dazu verpflichten das Grundgesetz sowie europäische und Internationale Menschenrechtsverträge wie die EMRK und das ICERD.
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