Mit der Einsetzung des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus hat die Bundesregierung die erhebliche politische Bedeutung zum Ausdruck gebracht, die sie dem Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus beimisst. Ziel des Kabinettausschusses ist es, konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus zu entwickeln, die im November 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen. Aus menschenrechtlicher Sicht ist ein umfassender und entschlossener Ansatz in der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus erforderlich. Dies hat auch der Kabinettausschuss in seinem Bericht vom Mai 2020 angekündigt, und das Maßnahmenpaket wird hieran zu messen sein.