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Zum 2. Jahrestag des Anschlags in Halle Die Bekämpfung von Antisemitismus und Rassismus ist eine zentrale Aufgabe der neuen Bundesregierung

© DIMR/A. Illing

· Pressemitteilung

Berlin. Anlässlich des 2. Jahrestags des Anschlags auf die Synagoge in Halle, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Am 9. Oktober jährt sich zum zweiten Mal der Anschlag auf die Synagoge in Halle. Der Täter wollte gezielt jüdische Menschen töten. Nur eine stabile Tür hat ein Blutbad in der Synagoge verhindert. Heute erinnern wir an diese antisemitische Tat und an die beiden Menschen, die der Attentäter in der Nähe der Synagoge erschoss, sowie an die Menschen, die er auf der Flucht verletzte.  

Der Anschlag auf die jüdische Gemeinde in Halle 2019 legte nicht nur eklatante Mängel beim Schutz von Synagogen in Deutschland offen. Dieser Anschlag und andere Anschläge auf jüdische Menschen und Gebäude zeigen auch, wie gegenwärtig Antisemitismus in Deutschland ist. Ihn wirksam zu bekämpfen ist menschenrechtlich geboten.

Politik und Gesellschaft müssen sich deshalb mit Rassismus, Antisemitismus und Antiziganismus sowie Rechtsextremismus stärker auseinandersetzen als bisher. Sie müssen der Abwertung und Ausgrenzung von Menschen und antisemitischen Verschwörungserzählungen konsequent entgegentreten.

Die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus ist eine zentrale Aufgabe der neuen Bundesregierung. Dazu gehört, das Maßnahmenpaket des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus in der nächsten Legislatur prioritär fortzuführen und dauerhaft mit ausreichenden finanziellen Mitteln zu unterlegen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind die Vertretungen der betroffenen Gruppen maßgeblich zu beteiligen.“

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