Geflüchtete Polen / Belarus: Keine menschenrechtsfreie Zone in Europa
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Pressemitteilung
Berlin. Anlässlich der lebensbedrohlichen Situation geflüchteter Menschen im Grenzgebiet zwischen Belarus und Polen erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Schutzsuchende Menschen im Grenzgebiet zwischen Belarus und Polen hungern, verdursten und erfrieren. In Reaktion auf die menschenverachtende Politik Alexander Lukaschenkos müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten, allen voran die polnische Regierung, entschlossen für die Menschenrechte der Schutzsuchenden eintreten.
Das internationale Flüchtlingsrecht und die Menschenrechte verbieten es, schutzsuchende Menschen an der Grenze ohne individuelle Prüfung ihres Asylantrags zurückzuweisen. Hiergegen verstößt die Entscheidung des polnischen Parlaments, solche Pushbacks zu legalisieren, in eklatanter Weise.
Indem sie den Schutzsuchenden auch Wasser, Nahrung und Obdach sowie eine medizinische Versorgung und anwaltlichen Beistand verweigert, missachtet die polnische Regierung die Europäische Menschenrechtskonvention und eine konkrete Anordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im einstweiligen Rechtsschutz. Durch die Verhängung des Ausnahmezustands über die betroffenen Grenzregionen hindert sie unabhängige Berichterstattung. So will sie verhindern, dass die Medien ihre Kontrollfunktion wahrnehmen können, die im Rechtsstaat unabdingbar ist.
Die Europäische Union muss dafür sorgen, dass kein Mitgliedstaat auf solche Weise eine menschenrechtsfreie Zone einrichtet. Denn die Achtung der Menschenrechte ist die Grundlage der EU. Wird dieser Präzedenzfall geduldet, gibt sich die EU als Rechtsgemeinschaft auf.
Die Demonstrationen in Polen gegen das Vorgehen der Regierung und der Parlamentsmehrheit sowie die Versuche aus der örtlichen Bevölkerung, den Schutzsuchenden zu helfen, zeigen: Das Bekenntnis zu den universellen Menschenrechten ist auch in Polen weiterhin stark. Europa sollte Solidarität mit den Polinnen und Polen zeigen, die für die fundamentalen Rechte anderer eintreten.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten die Sanktionen gegen die politische Führung von Belarus verstärken und Polen Unterstützung bei der Versorgung der Schutzsuchenden und der Durchführung von Asylverfahren anbieten.
Bleibt die polnische Regierung bei dieser menschenrechtswidrigen Politik, sollte die EU alle rechtsstaatlichen Mittel nutzen, die zur Wahrung der Grundlagen der Union zur Verfügung stehen. Dazu gehören die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens, die Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus (Aussetzen von EU-Mitteln bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit) und das Verfahren nach Artikel 7 EU-Vertrag (Aussetzung der EU-Mitgliedschaft bei schwerwiegender Verletzung der Grundwerte der EU). Auch eine Staatenbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kommt in Betracht; diese kann von Mitgliedstaaten einzeln oder gemeinsam eingelegt werden.
Der neu gewählte Bundestag sowie die amtierende und die künftige Bundesregierung müssen sich mit allem Nachdruck für die Grundwerte unserer Verfassung und der Europäischen Union einzusetzen und auch im öffentlichen Diskurs für die Menschenrechte der Schutzsuchenden eintreten.“
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