Die jüngsten Entwicklungen an der griechisch-türkischen Grenze Ende Februar haben einmal mehr die seit langem bestehenden Probleme der Europäischen Asylpolitik deutlich vor Augen geführt. Zudem wurden internationale menschen- und flüchtlingsrechtliche Grundprinzipien infrage gestellt und teilweise ausgehebelt. Die Europäische Kommission hat angekündigt, einen neuen Asyl- und Migrationspakt vorzulegen. Deutschland hatte hierzu, neben anderen Mitgliedsstaaten, einen Reformvorschlag erarbeitet, der eine weitere Verlagerung der Asylpolitik an die EU-Außengrenzen vorsieht. Die gemeinsame Stellungnahme der vier Menschenrechtsinstitutionen aus Deutschland, Griechenland, Kroatien und Bosnien-Herzegowina möchte anhand von Länderberichten Einblicke in die Lage an den Außengrenzen vermitteln und verdeutlichen, welche Schlussfolgerungen daraus für die zukünftige gemeinsame europäische Asylpolitik gezogen werden sollten.