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Barbara Lochbihler in den Ausschuss zur UN-Konvention gegen Verschwindenlassen gewählt

· Meldung

Das Deutsche Institut für Menschenrechte gratuliert Barbara Lochbihler zu ihrer Wahl in den Ausschuss des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen. Die Menschenrechtsexpertin wurde am 25. Juni 2019 bei der 5. Konferenz der Vertragsstaaten zum Internationalen Übereinkommen in New York in den UN-Ausschuss gewählt. „Wir freuen uns sehr, dass die Wahl auf eine national wie international ausgewiesene Menschenrechtsexpertin gefallen ist“, so Beate Rudolf, Direktorin des Instituts.

Barbara Lochbihler war von 1999 bis 2009 Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International. In ihrer Zeit als Abgeordnete für Bündnis90/Die Grünen im Europäischen Parlament (2009 bis 2019) hatte sie verschiedene Positionen inne: Von 2014 bis 2019 war sie außen- und menschenrechtspolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, von 2011 bis 2014 Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des Europäischen Parlaments und ab 2014 dessen Vizepräsidentin. Sie ist Gründungsmitglied des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Aufgabe des zehnköpfigen Ausschusses gegen das Verschwindenlassen ist es, die Umsetzung der UN-Konvention zu fördern und zu überwachen. Der Ausschuss ist auch befugt, Beschwerden gegen Verletzungen der Konvention entgegen zu nehmen. Von 2011 bis 2019 war aus Deutschland Rainer Huhle Mitglied im Ausschuss gegen das Verschwindenlassen, er trat aufgrund der auf zwei Amtsperioden begrenzten Mitgliedschaft im UN-Ausschuss nicht zur Wiederwahl an.

Die UN-Konvention gegen Verschwindenlassen ist seit dem 23. Dezember 2010 völkerrechtlich und innerstaatlich in Kraft. Die Konvention soll den Schutz vor dem Verschwindenlassen stärken, das in vielen Ländern systematisch praktiziert wird. Verschwindenlassen bedeutet die rechtswidrige Festnahme einer Person durch Angehörige staatlicher Dienststellen wie Polizei, Militär und Geheimdienste, die bestreiten, die Person in Gewahrsam zu haben.

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