Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung verfolgt das Ziel, Kinderehen zu ächten und Rechtsklarheit herzustellen. Dabei steht der Schutz der Minderjährigen im Mittelpunkt. Mit dem Gesetz sollen bei der Überprüfung der Ehen, die nach ausländischem Recht geschlossen wurden, vorrangig Aspekte des Kindeswohls Berücksichtigung finden.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) wendet sich gegen Kinderehen und spricht sich für ein globales Ehemündigkeitsalter von 18 Jahren aus. Daher ist das Ansinnen des Gesetzentwurfes begrüßenswert. Allerdings sind Ehen von Minderjährigen ein komplexes Thema, das man differenziert betrachten muss. Aus kinderrechtlicher Sicht müssendie betroffenen Kinder und Jugendlichen vor schädigenden Folgen einer Zwangsehe geschützt und das Wohl der minderjährigen Flüchtlinge in Deutschland sichergestellt werden.