Im Rahmen einer von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt durchgeführten Anhörung zum 3. Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin hat die Monitoring-Stelle eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Die Monitoring-Stelle macht in ihrer Stellungnahme deutlich, dass der Entwurf zur Änderung der Berliner Bauordnung vom 14. Juli 2014 in keiner Weise geeignet ist, die verbindlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen oder die rechtlichen Grundlagen zur Gewährleistung baulicher Barrierefreiheit in Berlin zu verbessern. Zudem werden konkrete Formulierungsvorschläge im Einklang mit den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention unterbreitet.