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Stellungnahme

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung für Berlin 3. Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin

Im Rahmen einer von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt durchgeführten Anhörung zum 3. Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin hat die Monitoring-Stelle eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Die Monitoring-Stelle macht in ihrer Stellungnahme deutlich, dass der Entwurf zur Änderung der Berliner Bauordnung vom 14. Juli 2014 in keiner Weise geeignet ist, die verbindlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen oder die rechtlichen Grundlagen zur Gewährleistung baulicher Barrierefreiheit in Berlin zu verbessern. Zudem werden konkrete Formulierungsvorschläge im Einklang mit den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention unterbreitet.

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Themen: Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 471 KB)
Seiten: 11
Erschienen: 10/2014

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