Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, entsprechend den Verabredungen im Koalitionsvertrag ein Verbot zielgerichteter geschlechtsangleichender Behandlungen von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung zu regeln. Er stellt dabei den Schutz des Kindes auf geschlechtliche Selbstbestimmung in den Mittelpunkt.Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte begrüßt die Ziele des Gesetzentwurfes ausdrücklich und würdigt an dieser Stelle die aus kinderrechtlicher Perspektive positiven Veränderungen, die der Gesetzentwurf seit Vorlage des Referentenentwurfes vom Februar 2020 durchlaufen hat.2 Dennoch besteht aus Sicht der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention hinsichtlich einiger, weniger Aspekte Nachbesserungsbedarf, die im Folgenden ausgeführt werden.