Seit März 2017 hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte die Begleitung und Überwachung der Umsetzung der UN-BRK in Bezug auf Nordrhein-Westfalen intensiviert. Dazu gehört auch die Beratung der Landesregierung bei Gesetzgebungsverfahren, die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben. Im Zusammenhang des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Konsultation der Monitoring-Stelle zur UN-BRK in NRW zur Weiterentwicklung der Inklusion unmittelbar in der parlamentarischen Arbeit nutzen“ hat sie eine Stellungnahme für die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags NRW am 5. September 2018 abgegeben.