Der politische Handlungsansatz „Aktionspläne“ hat sich im Zusammenhang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) über eine Dekade hinweg von einer großen Unbekannten zu einem fast landläufig genutzten Instrument entwickelt. Die vorliegende Analyse untersucht die derzeit in den Ländern geltenden Aktionspläne (Stichtag 01.11.2019) und prüft, ob die Länder die allgemeinen und menschenrechtlich spezifischen Fragen, die sich bei der Umsetzung der UN-BRK stellen, darin reflektieren und insbesondere, wie sie diese Fragen beantwortet haben. Dabei sucht sie zum einen nach guten und überzeugenden Lösungen, zum anderen überprüft sie, ob menschenrechtliche Mindeststandards, etwa zu Querschnitt und Prozessgestaltung, hinreichend zum Tragen gekommen sind.