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Zugang zum Recht

Auch in Leichter Sprache. Menschen mit Behinderungen haben nach der UN-Behindertenrechtskonvention das gleiche Recht wie alle anderen Menschen auf einen wirksamen Zugang zum Justizsystem. Dieses Recht ist in Deutschland noch nicht für alle Menschen mit Behinderungen voll verwirklicht. Der zuständige UN-Fachausschuss hat darauf im Frühjahr 2015 ausdrücklich hingewiesen und verschiedene Empfehlungen ausgesprochen. Diese sind zügig umzusetzen.

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Autor*in: Dr. Leander Palleit
Themen: Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 335 KB)
ISBN: 978-3-945139-85-1 (PDF)
ISSN: 21908885 (PDF)
Seiten: 4
Erschienen: 05/2016

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