Die Monitoring-Stelle ist vom Land Berlin mit der Begleitung der Umsetzung der UN-BRK in Berlin beauftragt. In diesem Rahmen führt die Monitoring-Stelle Normenprüfungen durch. Hierbei wird das bestehende Recht auf seine Vereinbarkeit mit der UN-BRK hin überprüft. Sollte insoweit eine Unvereinbarkeit, also Änderungsbedarf festgestellt werden, wird auf die Umsetzung der UN-BRK hingewirkt. In diesem Zuge wurden ausgewählte Rechtsgebiete des Landes Berlin am Maßstab der UN-BRK dahingehend geprüft, ob es erforderlich ist, die bestehenden Regelungen anzupassen und weiterzuentwickeln. 2013 wurde der methodische Rahmen der Normenprüfung gesetzt und zwölf Rechtsgebiete des Berliner Landesrechts - darunter das Denkmalschutzgesetz (DSchG) - der Normenprüfung unterzogen. Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, dass die Ergebnisse der Normenprüfung des DSchG ganz überwiegend keinen Eingang in den aktuellen Entwurf gefunden haben.