Der Bericht befasst sich mit der Umsetzung des Rechts auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Artikel 19 der UN-BRK) in Berlin. Er stellt unter anderem die Entwicklung der Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen in Berlin zwischen 2011 und 2016 dar und endet mit Empfehlungen an die Berliner Landesregierung, wie diese Menschen mit Behinderungen selbstbestimmtes Wohnen in einem inklusiven Gemeinwesen möglich machen und auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Alternativen zum Wohnen in Einrichtungen bieten kann.
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