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Stellungnahme

Verfahren 6 AZR 190/12 des Bundesarbeitsgerichts

Amicus-Curiae-Stellungnahme

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention legte dem Bundesarbeitsgericht als nicht beteiligte Dritte wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles eine gutachterliche Stellungnahme (sogenannte Amicus-Curiae-Stellungnahme) vor. Darin wird auf die Bedeutung und Tragweite der UN-Behindertenrechtskonvention für die Auslegung und Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hingewiesen. In dem arbeitsgerichtlichen Verfahren wehrte sich ein Mann gegen die Kündigung durch seinen Arbeitgeber, der diese auf die HIV-Infektion des Arbeitnehmers stützte. Der nunmehr mit dem Fall befasste 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hatte als Revisionsgericht darüber zu befinden, ob das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg rechtsfehlerfrei entschieden hatte.

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Themen: Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 534 KB)
Seiten: 14
Erschienen: 12/2013

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