Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Februar 2017 das Gutachten „Geschlechtervielfalt im Recht: Status quo und Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtervielfalt“ vorgelegt. Es wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt, um die Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Inter- und Transsexualität“ zu beraten.
Diese Stellungnahme fasst die zentralen Ergebnisse und Handlungsbedarfe für intergeschlechtliche Kinder zusammen.