Sowohl die Große Koalition als auch die Opposition haben Vorschläge vorgelegt, mit denen Konsequenzen aus den Enthüllungen Edward Snowdens und den Erkenntnissen des NSA-Untersuchungsausschusses gezogen werden sollen. Dabei geht es um eine Verrechtlichung der Überwachung ausländischer Telekommunikation durch den Bundesnachrichtendienst und eine Reform der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes. Die Stellungnahme des Institutes kommentiert die Reformvorschläge aus einer menschenrechtlichen Perspektive. Damit will sie einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Bundesrepublik das Recht der nachrichtendienstlichen Fernmeldeaufklärung und ihrer Kontrolle in Überstimmung mit den völkerrechtlichen Vorgaben insbesondere aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) sowie der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) bringt und auf diesem Wege ihre positive Rolle beim globalen Schutz des Menschenrechts auf Privatsphäre fortführt und ein Beispiel für andere Staaten setzt.