Selbstbestimmte Mobilität ist ein Menschenrecht. Wie für alle anderen Lebensbereiche unterstreicht die 2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch für die Freizügigkeit, dass Menschen mit Behinderungen darauf denselben Anspruch haben wie andere. Vor dem Hintergrund, dass Mobilität selbst eine Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe darstellt, hat die Senatsverwaltung für Integration Arbeit und Soziales die Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte 2017 beauftragt, eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Die Analyse verfolgt das Ziel, die Bedingungen selbstbestimmter Mobilität von Menschen mit Behinderungen in Berlin systematisch zu erfassen und unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen.