Position Nr. 5. Nach Deutschland geflüchtete Menschen sind bisweilen in ihren Unterkünften mit verschiedenen Formen von Gewalt konfrontiert – etwa Gewalt gegen Frauen, Kinder, Schwule, Lesben und transgeschlechtliche Menschen, aber auch religionsbezogene Gewalt. Vielfach fehlt es an etablierten Verfahren und Handlungssicherheit bei den Einrichtungen und Behörden, um den Schutz Betroffener vor Gewalt zu gewährleisten. Daher sollten Standards und Verfahren für Gewaltschutz in den Einrichtungen etabliert, existierende Gewaltschutzkonzepte auf die von religionsbezogener Gewalt Betroffenen erweitert und für alle Einrichtungen verpflichtend gemacht werden.