In seinem im Jahr 2021 neugefassten Landesgleichbereichtigungsgesetz (LGBG), bekräftigt das Land Berlin die Verpflichtung zur Durchführung einer Normenprüfung, die sich bereits aus Artikel 4 Absatz 1 lit. a und b der UN-BRK ergibt. Die Monitoring-Stelle UN-BRK des Instituts gibt in dieser Analyse Empfehlungen darüber, wie das Land Berlin künftiges und bestehendes Recht systematisch und umfassend auf die Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüfen sollte.