Auch in Leichter Sprache. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen thematisiert Partizipation auf vielfältige Art und Weise und versteht Partizipation als Querschnittsanliegen. Sie verpflichtet den Staat rechtlich zur Umsetzung der Konvention und damit zur Partizipation behinderter Menschen; von der Zivilgesellschaft erwartet sie, Menschen mit Behinderungen Partizipation zu eröffnen.
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