Welche Bedeutung hat die UN-Behindertenrechtskonvention für die betreuungsrechtliche Praxis? Und welche Chancen bietet die aktuelle Betreuungsrechtsreform für die Umsetzung der in der UN-Behindertenrechtskonvention verbrieften Rechte? Diese Fragen standen im Fokus einer öffentlichen Fachtagung, die am 11. November 2021 von der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin veranstaltet wurde.