Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Vertragsstaaten dazu, Sondereinrichtungen abzubauen und Unterstützung personenzentriert und ambulant bereitzustellen. Die neuen Leitlinien des UN-Ausschusses benennen konkrete Umsetzungsschritte für die Deinstitutionalisierung. Diese Information fasst die für die Situation in Deutschland besonders relevanten Inhalte zusammen.