Der rechtliche Rahmen für ein inklusives Bildungssystem ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich: In vielen Ländern sind seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 nicht unerhebliche Änderungen und Anpassungen des Landesschulrechts an die menschenrechtlichen Vorgaben vorgenommen worden, wie sie in der Konvention konkretisiert werden.
Die Studie ermittelt anhand von zwölf ausgewählten menschenrechtlichen Kriterien den Umsetzungsstand der Vorgaben aus dem Recht auf inklusive Bildung im deutschen Schulrecht (Artikel 24 UN-BRK in Verbindung mit Artikel 13 UN-Sozialpakt). Sie untersucht den Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen für die schulische Bildung und zeichnet die Entwicklungen auf der rechtlichen Ebene seit dem Inkrafttreten der UN-BRK in ihren wesentlichen Zügen nach. Stand ist die Rechtslage zum Stichtag 01.12.2013.