Die hier vorgestellte Thematische Studie des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte zum Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft von Menschen mit Behinderungen ist nicht in deutscher Übersetzung erhältlich. Die Monitoring-Stelle hat daher die zentralen Inhalte der Studie zusammengefasst und deren Empfehlungen ins Deutsche übersetzen lassen.
Die Studie wurde am 12. Dezember 2014 veröffentlicht und trägt zur Klärung der menschenrechtlichen Verpflichtungen bei, die sich aus Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben. Das Hochkommissariat führt drei zentrale Elemente des Rechts auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft aus: Wahlfreiheit, Unterstützung und die Verfügbarkeit von gemeindenahen Diensten und Infrastrukturen. In diesem Zusammenhang müssen die rechtliche Handlungsfähigkeit aller Menschen mit Behinderungen anerkannt, Zwangsunterbringungen verboten und ein Prozess der De-Institutionalisierung angestoßen werden. Der UN-Menschenrechtsrat, das höchste Gremium der Staatenvertreter in diesem Bereich, fordert die Staatengemeinschaft auf, die Ergebnisse der Studie zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.