Die Bundesregierung hat 2014 mehrere Gesetzentwürfe zu unterschiedlichen Aspekten des deutschen Asylrechts vorgelegt. Trotz einzelner Verbesserungen für die Rechte von Flüchtlingen ist die Grundtendenz der Entwürfe restriktiv. Die Publikation greift einige vorgesehene Gesetzesänderungen auf, die aus menschenrechtlicher Perspektive nicht haltbar sind.