Auch 13 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist die gesellschaftliche Inklusion noch nicht weit genug fortgeschritten. Um die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der kommenden Legislaturperiode in Nordrhein-Westfalen (NRW) mit Nachdruck voranzubringen, fordert die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention die neue Landesregierung dazu auf, im Koalitionsvertrag für die 18. Wahlperiode ein klares Bekenntnis zur Umsetzung der UN-BRK und zum Disability Mainstreaming in allen Bereichen der Landespolitik zu verankern und mit den dringendsten Maßnahmen zu unterlegen.