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Stellungnahme

Empfehlungen für die 27. UN-Klimakonferenz (COP27) in Scharm al-Scheich

Das Pariser Klimaabkommen ist eindeutig: Maßnahmen gegen den Klimawandel sollen an den Menschenrechten ausgerichtet werden. Dies sollte entsprechend die Maßgabe für die Verhandlungen der Vertragsstaaten auf der 27. UN-Klimakonferenz (COP27) im ägyptischen Scharm al-Scheich vom 06. – 18. November 2022 sein. Die Bundesregierung kann einen wichtigen Beitrag zu einer effektiven Klimapolitik leisten, indem sie sich gegenüber den anderen Vertragsstaaten für die vereinbarte menschenrechtsbasierte Umsetzung des Pariser Abkommens stark macht.

Nicht gedruckt erhältlich

Themen: Klima und Nachhaltigkeit
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 267 KB)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-83379-8
Seiten: 9
Erschienen: 11/2022

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