Das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ist in Deutschland am 23. Dezember 2010 in Kraft getreten. Es verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, auch in ihrem nationalen Strafrecht einen eigenen Straftatbestand des Verschwindenlassens zu etablieren. Mehr als 14 Jahre nach Ratifikation soll diese Verpflichtung nun erfüllt werden.