Anläßlich der Anhörung des Rechtsausschusses zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts am 31. Januar 2024 nimmt das Institut Stellung zum Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts“. Der Entwurf sieht unter anderem vor, einen Paragraphen 234b („Verschwindenlassen von Personen“) in das deutsche Strafgesetzbuch einzufügen. Das Institut begrüßt, dass der neue Paragraph 234b den Kernbereich des Verschwindenlassens erfasst, wie ihn das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen definiert hat. In Randbereichen bestehen nach wie vor Deckungslücken zur Konvention, die einer Detailprüfung unterzogen werden sollten.