Das Land Berlin hat 2013 eine „Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin“ in Auftrag gegeben. In diesem Zuge hat die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte eine Normenprüfung ausgewählter Gegenstände (Gesetze und Verordnungen) des Berliner Landesrechts am Maßstab der UN-Behindertenrechtskonvention durchgeführt.
Bei den aufgezeigten gesetzgeberischen Änderungsbedarfen handelt es sich um Vorschläge, die auf Grundlage der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen als erforderlich eingestuft werden und damit einen bestimmten Grad der Handlungsnotwendigkeit nicht unterschreiten. Der rechtliche Änderungsbedarf wird jeweils kategorisch nach dem Grad der Erforderlichkeit bewertet und symbolisch gekennzeichnet.