Das Diskussionspapier gibt die Ergebnisse der Normenprüfung des Berliner Wahlgesetzes und der Wahlordnung am Maßstab der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wieder. Die Monitoring-Stelle fordert darin, das Wahlrecht auf alle (volljährigen) Menschen mit Behinderungen auszuweiten. Von Wahlrechtsausschlüssen betroffen sind Menschen mit Behinderungen, die unter Betreuung in allen Angelegenheiten stehen, sowie Menschen, die im Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.
In dem Papier macht die Monitoring-Stelle deutlich, dass die derzeit im Berliner Wahlgesetz geregelten Ausschlüsse von Menschen mit Behinderungen nicht mit der UN-BRK vereinbar sind. Neben dem Wahlrecht für die genannten Personen fordert die Monitoring-Stelle verbesserte Regelungen zur barrierefreien Ausgestaltung der Wahlen, beispielsweise bezüglich der Barrierefreiheit von Wahllokalen, Wahlbenachrichtigungen, Wahlmaterialien und Stimmzetteln.