Auch in Leichter Sprache. Seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention wird in Deutschland kontrovers über ihre rechtliche Bedeutung diskutiert. Die zögerliche Anwendung der UN-Konvention durch deutsche Behörden und Gerichte ist nach Ansicht der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention juristisch nicht haltbar. Zudem sind menschenrechtliche Weiterbildungen für Mitarbeitende in der Verwaltung, Richter- und Anwaltschaft dringend notwendig.
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