In jüngster Zeit mehren sich in Deutschland die Rufe nach einem generellen Kopftuchverbot für muslimische Mädchen an Schulen. Begründet werden diese Forderungen insbesondere mit dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung sowie dem Schutz vor elterlichem Zwang. Dies sind gewichtige kinderrechtliche Positionen, die bei der Entscheidung über ein Kopftuchverbot zu berücksichtigen sind. Ausgangspunkt für die grund- und menschenrechtliche Bewertung eines Kopftuchverbots für Schülerinnen ist die Religionsfreiheit von Kindern. Die Information stellt den Anwendungsbereich des Rechts auf Religionsfreiheit von Kindern aus Art. 14 UN-KRK dar und gibt eine kinderrechtliche Perspektive auf die aktuelle Debatte über Kopftuchverbote für muslimische Schülerinnen.