Eine kaum mehr überschaubare Zahl von Sicherheitsgesetzen wurde seit dem 11. September 2001 verabschiedet. Die Befugnisse von Polizei, Staatsanwaltschaften und Geheimdiensten, in Grund- und Menschenrechte einzugreifen, sind so in den zurückliegenden 20 Jahren erheblich erweitert worden. Nicht wenige dieser Gesetze wurden vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, so dass der Gesetzgeber gezwungen war, anschließend nachzubessern. Bereits 2006 empfahl das Deutsche Institut für Menschenrechte die grund- und menschenrechtsorientierte Evaluierung von Sicherheitsgesetzen als Instrument zur Selbstkontrolle des Gesetzgebers. Mit der vorliegenden Analyse erneuert und aktualisiert das Institut seine Empfehlung zur Evaluierung von Sicherheitsgesetzen.