Bislang darf der Verfassungsschutzverbund Minderjährige in seinen Informationssystemen erst dann erfassen, wenn sie 14 Jahre alt sind. Aktuell wird über die Aufhebung dieser Mindestaltersgrenze diskutiert. Welche Auswirkungen das auf betroffene Kinder und Jugendliche haben könnte und was aus menschenrechtlicher Sicht problematisch ist, wird im Folgenden aufgezeigt.