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Der Verfassungsschutz und das Recht von Kindern auf Privatsphäre

Zur Diskussion um die nachrichtendienstliche Verarbeitung der Daten von unter 14-Jährigen

Bislang darf der Verfassungsschutzverbund Minderjährige in seinen Informationssystemen erst dann erfassen, wenn sie 14 Jahre alt sind. Aktuell wird über die Aufhebung dieser Mindestaltersgrenze diskutiert. Welche Auswirkungen das auf betroffene Kinder und Jugendliche haben könnte und was aus menschenrechtlicher Sicht problematisch ist, wird im Folgenden aufgezeigt.

Nicht gedruckt erhältlich

Autor*in: Eric Töpfer, Stephan Gerbig
Themen: Kinderrechte
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 75 KB)
ISSN: 2509-9493 (PDF)
Seiten: 6
Erschienen: 08/2018

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