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Das Recht auf inklusive Bildung

Allgemeine Bemerkung Nr. 4 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschreibt in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 4 das Recht auf inklusive Bildung. Er sagt darin, was Deutschland als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention tun muss, um ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu schaffen und damit seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen aus Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention nachzukommen. Die vorliegende Publikation fasst die wesentlichen Inhalte der Allgemeinen Bemerkung zusammen und zeigt ihren Nutzen als Orientierungshilfe für Recht und Politik in Deutschland auf.

Themen: Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 83 KB)
ISSN: 2509-9493 (PDF)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-53682-2
Seiten: 7
Erschienen: 09/2017

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