In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 8 vom September 2022 äußert sich der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Recht auf Arbeit und Beschäftigung nach Artikel 27 der UN-BRK und entwickelt Handlungsempfehlungen für die Vertragsstaaten. Diese sind für Deutschland mit seinen etablierten zahlreichen besonderen Beschäftigungsformen für Menschen mit Behinderungen höchst relevant. Die Information fasst die wichtigsten Reformbedarfe in Beschäftigung, Ausbildung und Beruf zusammen.